
Kurz zur Erinnerung: Wer seit dem 1.1.2007 ein Kind zur Welt bringt, erhält in Deutschland Elterngeld. Das sind bis zu 67% des Einkommens der letzten 12 Monate vor Geburt des Kindes. Eltern, die ihr Kind vor diesem Stichtag bekommen haben, erhielten noch das alte Dingsbumsgeld, keine Ahnung, jedenfalls irgendeinen Fixbetrag von 300 oder 400 Euro.
Alles OK soweit.
Wenn man sich nun erlaubt, ein zweites Kind in die Welt zu setzen, werden einem für die Elterngeldberechnung nicht automatisch die letzten 12 Verdienstmonate angerechnet, sondern nur die letzten 12 Monate vor Geburt des Kindes. Das heißt, dass alle, die nach der Geburt des ersten Kindes weniger als 12 Monate gearbeitet haben, nicht das volle Elterngeld bekommen.
Verstanden? Geburt, 12 Monate Elternzeit, 6 Monate Arbeit, nächste Geburt — Elterngeld auf Basis von 6 Monate Arbeit.
Or so I thought. Tatsächlich ist es nämlich so, das nur diejenigen so beschissen dran sind, die vor dem 1.1.2007 ihr erstes Kind zur Welt gebracht haben. Bei allen anderen wird nämlich die Elternzeit herausgerechnet:
Geburt, 12 Monate Elternzeit, 6 Monate Arbeit, nächste Geburt — Elterngeld auf Basis von 6 Monate Arbeit plus Arbeit vor Geburt des ersten Kindes.
Hallo?!? Welcher Trottel hat denn da welchem Kollegen ins Hirn geschissen? Da bekommen also zwei Familien zur gleichen Zeit ihr zweites Kind. Beide verdienen aktuell gleichgut, die einen arbeiten seit 6 Monaten, die anderen seit 8, und während die einen volle 67% des letzten Nettogehaltes bekommen, erhalten die anderen lediglich 67% auf die letzten 8 Monate — also gut ein Viertel weniger trotz längerer Zeit in »Lohn und Brot«.
In unserem Fall verlieren wir zu allem Überfluss noch den Anspruch auf die Tagesbetreuungsstelle des ersten Kindes, sind also nicht nur doppelt sondern dreifach gearscht, aber das ist ein anderes Thema.
Eine moderne und nachhaltige Familienpolitik besteht aus Infrastruktur, Zeit und Geld für Familien. Sie berücksichtigt die geänderten Lebensumstände von Familien heute und stärkt ihre wirtschaftliche Selbständigkeit. Das Elterngeld schafft nach der Geburt eines Kindes den notwendigen Schonraum für einen guten Start in das gemeinsame Leben mit dem neuen Familienmitglied. Für Mütter und Väter wird es mit dem Elterngeld einfacher, vorübergehend ganz oder auch nur teilweise auf eine Erwerbstätigkeit zu verzichten und so mehr Zeit für die Betreuung des Kindes zu haben.
– Quelle: BMFSFJ
Ich.
Glaub’s.
Nicht…
–
Mittlerweile hat sich heruasgestellt, dass wir den Anspruch auf die Tagesbetreuungsstelle zwar verlieren werden, aber nur, weil wir vorher schlecht informiert wurden. Das ist sehr kompliziert und gehört in einen eigenen Beitrag.




Kommentar abgeben